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Energiepass Bielefeld

 Energiepass Bielefeld

 

Energiepass Bielefeld vom Ingenieurbüro Schierschke – jetzt anfragen!

Sie planen eine Immobilie zu vermieten oder möchten sich aus diversen anderen Gründen über die Energieeffizienz und den Energieverbrauch Ihres Hauses oder Mehrfamilienhauses informieren? Für beide Fälle ist der Energiepass in Bielefeld das Mittel der Wahl – wir vom Ingenieurbüro Schierschke sind qualifiziert und berechtigt Ihnen den Energiepass in Bielefeld entsprechend den gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auszustellen. Fragen Sie uns gleich an!

Unterscheidungen beim Energiepass in Bielefeld

In jedem Fall macht der Energieausweis vom Ingenieurbüro Schierschke verlässliche, nachvollziehbare und fundiert ermittelte Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie. Des Weiteren ordnet dieser die Energieeffizienz innerhalb einer Skala ein, damit die Ergebnisse auch für Laien, wie zum Beispiel angehende Mieter, verständlich sind. Unterteilt werden Häuser hierbei in Kategorien von A+ bis H, die Skala reicht von einem Wert von 0 bis hoch zu 250 – wobei steigende Werte für eine schlechte Energieeffizienz der Immobilie stehen.

Differenziert wird zudem zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis berücksichtigt nicht das Verhalten von Bewohnern, sondern rückt die technischen Eigenschaften der Immobilie in den Vordergrund – wie zum Beispiel die Bausubstanz, Dämmung und Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis orientiert sich hingegen am tatsächlich stattgefundenen Energie- und Heizwärmeverbrauch. Dafür werden unter anderem historische Daten aus der Heizkostenabrechnung zu Rate gezogen, die ein authentisches Bild darüber vermitteln, welcher Energieeinsatz in der Immobilie zuvor stattfand – wobei das Ergebnis dann auch stark vom bisherigen Bewohnerverhalten abhängig ist.

Das Ingenieurbüro Schierschke erstellt Ihren individuellen Energiepass in Bielefeld

Beide Varianten vom Energiepass in Bielefeld haben ihre Daseinsberechtigung, aber nicht beide sind zwangsläufig verpflichtend. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht oder befinden sich in der Immobilie mehr als vier Wohnungen, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend, sofern die Immobilie nicht unter Denkmalschutz steht. Bei Neubauten wird ebenfalls ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine historischen Daten vorliegen können. Außerhalb dieser Ausnahmen könnten Sie sich alternativ auch für einen Verbrauchsausweis entscheiden.