Ab Juli 2008 ist gemäß der EU-Gebäuderichtlinie bei Neuvermietung und Verkauf der Energiepass auf Verlangen grundsätzlich vorzulegen.Hier setzt das Wertsteigerungs-Konzept des Hauses Schierschke an, damit Ihnen die Erfüllung der EU-Richtlinien auch einen wirklichen Vorteil bringt.