Ingenieurbüro in Hameln – Ihr Statiker bei Hannover

Energieausweise sind Dokumente, die Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes enthalten. Sie sind wichtig für Eigentümer:innen, Mieter:innen und Käufer:innen von Immobilien, um den Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen zu können. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, die von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt wird. Er berücksichtigt die Bausubstanz, die Dämmung, die Fenster, die Heizungsanlage und andere Faktoren, die den Energiebedarf beeinflussen. Der Bedarfsausweis zeigt an, wie viel Energie das Gebäude theoretisch benötigt, unabhängig vom Nutzerverhalten. Er gilt als genauer und aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen des Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er wird anhand der Heizkostenabrechnungen oder anderer Belege erstellt. Der Verbrauchsausweis zeigt an, wie viel Energie das Gebäude in der Praxis verbraucht hat, abhängig vom Nutzerverhalten. Er kann jedoch durch individuelle Faktoren wie Raumtemperatur, Lüftungsgewohnheiten oder Leerstand verfälscht werden.

Die Voraussetzungen für die verschiedenen Arten von Energieausweisen sind gesetzlich geregelt. Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammenfasst. Das GEG schreibt vor, dass bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden muss. Bei bestehenden Gebäuden kann in der Regel ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, es sei denn, das Gebäude hat

weniger als fünf Wohnungen und wurde vor dem 1. November 1977 fertiggestellt oder entspricht nicht mindestens dem energetischen Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. In diesen Fällen ist ebenfalls ein Bedarfsausweis erforderlich.

Um einen Energieausweis ausstellen zu können, muss man über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Das GEG legt fest, dass nur Personen mit einer Ausbildung oder einem Studium im Bauwesen oder in einem verwandten Bereich sowie Personen mit einer anerkannten Weiterbildung im Bereich der energetischen Bewertung von Gebäuden dazu berechtigt sind. Außerdem müssen sie über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Das Ingenieurbüro Schierschke ist qualifiziert, alle Arten von Energieausweisen zu erstellen. Es verfügt über erfahrene Fachleute mit den nötigen Qualifikationen und Versicherungen. Es bietet eine kompetente und zuverlässige Beratung rund um das Thema Energieeffizienz an. Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude benötigen oder sich über mögliche Modernisierungsmaßnahmen informieren möchten, können Sie sich gerne an das Ingenieurbüro Schierschke wenden.

 

Weitere Informationen: bmwsb.bund.de